Hallo,
ich versuche es mal in Stichworten.
vermögenswirksamen Leistungen: zusätzlich zum Arbeitslohn - keine Überweisung auf das Arbeitnehmerkonto, sondern Sparanlage - je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens gibt es eine Sparzulage vom Staat - es besteht kein Anspruch auf VL - man kann nicht jederzeit auf das Ersparte zugreifen - steuerpflichtig.
Jetzt versuche das Ganze mal zu Sachbezügen, da kenne ich mich nicht so aus ;-).