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a) Kann L von K Zahlung des Kaufpreises für die Lieferung von 20kg Rinderfilet verlangen?
Um diese Frage zu beantworten, müssen wir prüfen, ob zwischen L (Leo Listig) und K (Kurt Knösel) ein Kaufvertrag über die Lieferung von 20 kg Rinderfilet zustande gekommen ist. Nach deutschem Recht kommt ein Kaufvertrag gemäß § 433 BGB durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: das Angebot und die Annahme.
1. Angebot
In diesem Fall könnte das Ausfüllen und Versenden der Bestellliste durch A (den Bevollmächtigten des K) als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages seitens K angesehen werden. Jedoch hat A hier nicht im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt, da er Waren bestellt hat, die nicht zu den üblicherweise von K bei L gekauften Warengruppen (Obst und Gemüse) gehören. Darüber hinaus wurde die Ware an As private Adresse geliefert, was weiter von der üblichen Praxis abweicht.
2. Vertretungsmacht
A hat die Bestellung "in Vertretung" für K aufgegeben. Grundsätzlich würde dies bedeuten, dass K für die Handlungen von A rechtlich verantwortlich ist, vorausgesetzt, A handelte innerhalb seiner bevollmächtigten Grenzen. Da A jedoch offensichtlich seine Befugnisse überschritten hat, indem er eine Bestellung für eine Ware aufgab, die nicht Teil des üblichen Geschäfts zwischen K und L ist, und die Lieferung an seine private Adresse veranlasste, könnte hier ein Missbrauch der Vertretungsmacht vorliegen.
Nach § 164 Abs. 1 BGB wirkt allerdings eine Willenserklärung, die ein Vertreter innerhalb seiner ihm zustehenden Vertretungsmacht abgibt, unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Die Frage ist also, ob A im Rahmen seiner Vertretungsmacht gehandelt hat.
Da K dem A den Auftrag erteilt hat, Bestellungen aufzugeben, könnte L davon ausgehen, dass A im Rahmen seiner Vertretungsmacht handelt. Jedoch könnte der Umstand, dass es sich um eine unübliche Bestellung handelte, L zur Überprüfung der Vertretungsmacht veranlassen.
3. Rechtsfolgen
Falls festgestellt wird, dass A seine Vertretungsmacht überschritten hat und L dies erkennen konnte oder musste, ist der Kaufvertrag zwischen L und K möglicherweise nicht wirksam zustande gekommen. In einem solchen Fall könnte L nicht die Zahlung des Kaufpreises von K verlangen. Andererseits, wenn L von der Vertretungsmacht des A ausgehen durfte, weil keine offensichtlichen Anzeichen einer Überschreitung vorlagen, könnte der Vertrag wirksam sein und L könnte Zahlung des Kaufpreises von K verlangen.
Zusammenfassung
Die Fähigkeit von L, von K die Zahlung des Kaufpreises zu verlangen, hängt davon ab, ob A innerhalb seiner Vertretungsmacht gehandelt hat und ob der Kaufvertrag somit wirksam zustande gekommen ist. Aufgrund der ungewöhnlichen Umstände der Bestellung (andere Art der Waren und Lieferung an eine private Adresse) könnte argumentiert werden, dass A seine Vertretungsmacht überschritten hat und L dies hätte erkennen müssen. In diesem Fall könnte L nicht erfolgreich die Zahlung von K verlangen.
b) Was kann L von A verlangen?
Unabhängig von der Beziehung zwischen L und K könnte L Ansprüche direkt gegen A haben.
Wenn A die Vertretungsmacht überschritten hat und dadurch kein Vertrag zwischen L und K zustande gekommen ist, könnte A gegenüber L aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB zur Rückzahlung verpflichtet sein, da A die 20 kg Rinderfilet verbraucht hat, ohne dass ein wirksamer Kaufvertrag vorlag, aus dem sich eine Zahlungsverpflichtung ergeben hätte.
Zudem könnte L Ansprüche aus Delikt gemäß §§ 823 ff. BGB geltend machen, wenn das Handeln von A als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB interpretiert werden könnte.
In jedem Fall scheinen Rückgriffsansprüche gegen A eher erfolgversprechend, da A durch sein Handeln eine Situation geschaffen hat, die zu dem Verlust für L geführt hat.